Aus Datenschutzgründen (DSGVO) dürfen wir Auskünfte zur Mitgliedschaft nur dem direkten Vertragspartner erteilen. Das gilt auch dann, wenn eine andere Person die Beiträge bezahlt – zum Beispiel Eltern für ihr Kind.
Das bedeutet: Der Inhaber der Mitgliedschaft muss sich mit seinem Anliegen selbst direkt an uns wenden.