Ja, du kannst deine Mitgliedschaft während deiner gesamten Schwangerschaft pausieren – bis maximal 12 Wochen nach der Entbindung. Lade dir dazu die beneFit Fitness App und beantrage deine Ruhezeit einfach per Smartphone.
Wichtig: bitte lade bei deinem Antrag eine Kopie deines Mutterpasses hoch, aus der der berechnete Entbindungstermin hervorgeht. Andere Informationen kannst du selbstverständlich schwärzen.
So geht’s:
- Scanne den QR Code oder klicke den Link, um die App zu installieren.
- Klicke auf Registrieren und folge den Anweisungen. Hast du bereits ein mysports-Konto? Dann kannst du dich mit den vorhandenen Daten einfach einloggen und bei Schritt 7 weitermachen.
- Geh in dein E-Mail-Postfach und klicke den Aktivierungslink in der Mail. Damit bestätigst du deine Registrierung
- Bleib auf der Seite. Wähle nun dein Studio aus. Klicke dann auf Bereits Kunde?
- Nun musst du noch dein mysports-Konto mit deinem beneFit-Mitgliedskonto verbinden. Dies geht auf zwei Wegen: mit deiner E-Mail-Adresse oder deiner Mitgliedsnummer. Die E-Mail-Adresse muss identisch mit jener sein, die du bei uns angegeben hast.
- Die Verbindung zu deinem Studio wurde erfolgreich hergestellt. Voila! Wenn du diese Meldung siehst, kannst du nun deine Ruhezeit beantragen.
- Klicke unten auf Studio. Dann auf Self-Service -> Ruhezeiten -> Ruhezeit beantragen.
Alternativ kannst du auch unser Selfservice-Portal unter https://mein.benefit-fitness.de nutzen.
Eine Ruhezeit hat zur Folge, dass:
- Für den Zeitraum der Ruhezeit keine Beiträge zu zahlen sind.
- Das Mitglied für den Zeitraum der Ruhezeit das Studio nicht nutzen kann.
- Es sich nicht um einen Verzicht auf die vertraglich vereinbarten Beiträge handelt.
- Sich der Vertrag entsprechend der vereinbarten Ruhezeitdauer automatisch verlängert.
- Sich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend durch die gewährte Ruhezeit zeitlich nach hinten verschiebt.
- Für den Fall, dass die vertragliche Kündigungsfrist zum Zeitpunkt dieser Ruhezeitvereinbarung bereits verstrichen ist, diese Ruhezeit die bereits verstrichene Kündigungsfrist nicht nachträglich verschiebt. Es wird nur die Kündigungsfrist für die bereits eingetretene Vertragsverlängerung nach hinten verschoben.
- Evtl. bereits eingezogene Beiträge automatisch mit den Folgemonaten verrechnet werden.
- Eine Ruhezeit nur zum 1. eines Monats begonnen werden und auch nur volle Monate (z.B. 01.02. – 31.03.) umfassen kann.
- Ruhemonate nicht rückwirkend vergeben werden können.
- Bei mehr als drei Ruhemonaten (im Jahr) eine Bescheinigung bzw. ein Attest vorzulegen ist.
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht hiervon unberührt bleibt.
- Eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR je genommenen Ruhemonat und im Voraus zu entrichten ist (*Ausnahme: bei Vorlage Attest (Krankheit) oder Bescheinigung (Schwangerschaft oder Auslandsaufenthalt) innerhalb von 10 Tagen ab Unterzeichnung der Ruhezeitvereinbarung entfällt die Bearbeitungsgebühr bzw. wird erstattet).
- Bei vorzeitigem Ende der Ruhezeit keine Erstattung der Bearbeitungsgebühr erfolgt.