Ja, du kannst deine Mitgliedschaft während deiner gesamten Schwangerschaft ruhen lassen – bis maximal 12 Wochen nach der Entbindung. Die Beantragung der Ruhezeit erfolgt direkt über die beneFit Fitness App.
Wichtig: Lade bei deinem Ruhezeitantrag eine Kopie deines Mutterpasses hoch, aus der der errechnete Entbindungstermin hervorgeht. Andere Informationen kannst du selbstverständlich schwärzen.
So findest du die Ruhezeiten in der App:
👉 Klicke unten im Menü auf „Studio“.
👉 Klicke oben im Reiter auf „Selfservice“.
👉 Tippe auf „Ruhezeiten“.
Bitte beachte die Bedingungen für eine Ruhezeit!
1. Beitragsregelung
Während der Ruhezeit entfällt ausschließlich der monatliche Mitgliedsbeitrag.
Zusatzmodule, die einen Studiozugang erfordern, sind während der Ruhezeit nicht nutzbar und werden nicht berechnet. Die Betreuungsgebühr, sowie aus der Ferne nutzbare Zusatzmodule (z. B. Ernährungscoach) bleiben weiterhin fällig. Bereits eingezogene Beiträge werden mit den Folgemonaten verrechnet. Die Ruhezeit stellt keinen Beitragsverzicht dar.
2. Nutzung des Studios und digitaler Leistungen
Während der Ruhezeit ist die Nutzung des Studios, sowie aller studioabhängigen Leistungen nicht möglich. Digitale bzw. aus der Ferne nutzbare Zusatzmodule (z. B. Ernährungscoach) können weiterhin genutzt werden.
3. Voraussetzungen für Ruhezeiten
Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich, können nur zum 1. eines Monats beginnen und umfassen ausschließlich volle Monate. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Bei Mitgliedschaften mit fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Ruhezeit. Die Kündigungsfrist verschiebt sich entsprechend nach hinten. Ist die vertragliche Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Ruhezeitvereinbarung bereits verstrichen, verschiebt die Ruhezeit diese nicht rückwirkend. Bei monatlich kündbaren Mitgliedschaften erfolgt grundsätzlich keine Verlängerung durch die Ruhezeit. Wird jedoch während einer laufenden Ruhezeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft bei allen Vertragsmodellen um die Dauer der genommenen Ruhezeit.
5. Nachweise bei längerer Ruhezeit
Bei mehr als drei Ruhemonaten pro Kalenderjahr ist eine entsprechende Bescheinigung oder ein Attest vorzulegen.
6. Bearbeitungsgebühr
Pro Ruhemonat wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR erhoben.
Ausnahme: Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, einer Bescheinigung über Schwangerschaft oder eine bescheinigten Abwesenheit entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Bei Rücknahme oder vorzeitiger Beendigung der Ruhezeit erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungsgebühr.
7. Kündigungsrechte
Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.