Ja, eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten ist weiterhin erlaubt – auch seit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Die Neuerung:
Nach deiner Erstlaufzeit kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat beenden.
Wichtig zu wissen:
Das Gesetz gilt seit dem 01.03.2022.
Es betrifft daher nur Mitgliedschaften, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden.
Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die damaligen Kündigungsfristen und Verlängerungsregelungen.
Das Gesetz gilt seit dem 01.03.2022.
Es betrifft daher nur Mitgliedschaften, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden.
Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die damaligen Kündigungsfristen und Verlängerungsregelungen.