Eine Ruhezeit ist auch immer mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Daher wird eine kleine Servicegebühr von 2,50€ pro Ruhemonat berechnet. Ausnahme: bei medizinischen Gründen mit Attest oder Bescheinigung (Schwangerschaft oder Auslandsaufenthalt). Hier entfällt die Servicegebühr.
Beachte bitte auch, dass wir Ruhezeiten freiwillig als Service anbieten und sie rechtlich nicht vorgesehen sind.