Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat einige Neuerungen gebracht. Nach Ablauf der Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten kannst du deine Mitgliedschaft – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat – jederzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter, bis du kündigst.
Bitte beachte: Das Gesetz ist am 01.03.2022 in Kraft getreten. Daher gilt es auch nur für Mitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für alle Mitgliedschaften, die vor dem 01.03.2022 gestartet sind, gelten weiterhin die damals vereinbarten Regelungen – also die jeweilige Kündigungsfrist und Verlängerungsdauer, die zum Zeitpunkt des Abschlusses festgelegt wurden.
Wichtig: Bereits zum 01.12.2021 gab es eine Gesetzesänderung. Diese bezieht sich allerdings nicht auf Fitnessstudio-Mitgliedschaften, sondern nur auf Mobilfunkverträge u. Ä.