Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat einige Neuerungen gebracht. So kannst du deine Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat – jederzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter, bis du kündigst.
Bitte beachte: Das Gesetz ist am 01.03.2022 in Kraft getreten. Daher gilt es auch nur für Mitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für ältere Mitgliedschaften gelten andere Kündigungsfristen und Verlängerungen. Frag hier bitte vor Ort dein Studiopersonal.
Wichtig: Bereits zum 01.12.2021 gab es eine Gesetzesänderung. Diese bezieht sich allerdings nicht auf Fitnessstudio-Mitgliedschaften, sondern nur auf Mobilfunkverträge u.Ä.